Insolvenzrecht
Schulden und Schuld sind Begriffe, die ähnlich klingen, aber etwas gänzlich anderes bedeuten. Der Schuldner schuldet etwas, während der Schuldige etwas zu verantworten hat. Die Gründe für die Insolvenz sind ebenso vielfältig wie die Gründe für den wirtschaftlichen Erfolg.
Der Gesetzgeber hat daher mit der Einführung der Insolvenzordnung 1999 endlich auch den Verbrauchern einen Weg aus der Schuldenfalle und den Selbständigen und Unternehmen die Chance für einen Neustart eröffnet.
Gerne unterstütze ich Sie als Verbraucher oder Unternehmer bei der Bewältigung der Krise und bei Ihrem Neustart. Eine kurze Zusammenfassung über die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre und weitere Neuregelungen finden Sie hier. Rufen Sie mich an für eine Erstberatung auch über die Kosten (030 120 857 200), vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie mir eine E-Mail (info@mediation-recht.net).