Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsrecht ist geprägt durch das „Kleingedruckte“, also die jedem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Dort werden durch die Versicherungsunternehmen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis festgeschrieben.
Das Versicherungsvertragsgesetz bietet den Versicherungsunternehmen dabei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, welcher gerne und ausgiebig genutzt wird. Im Ergebnis führt dies zu recht umfangreichen und komplexen Regelwerken, die dem Versicherungsnehmer schon bei der Vertragsanbahnung erhebliche Obliegenheiten und Pflichten auferlegen und im Schadensfall für den Versicherungsnehmer überraschende Einsichten bereithalten. Verschärft wird dies durch eine oftmals recht „optimistische“ Darstellung des begehrten Versicherungsschutzes durch Versicherungsagenten und Makler und eine ausufernde Rechtsprechung.
Gerne berate ich Sie zu den Voraussetzungen und zu dem Umfang eines begehrten Versicherungsschutzes. Und ich vertrete Sie bei der der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadensfall und bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Ansprüche.
Einen guten Überblick über das Versicherungsrecht insbesondere aus Verbrauchersicht bietet die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.